Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Garagen
Stand: Juli 2025
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche – auch zukünftige – Rechtsgeschäfte, die zwischen DEPOTGARAGE („Vermieter") und dem Mieter abgeschlossen werden. Der Mieter erkennt diese AGB im Rahmen der Annahme des Angebots an, das DEPOTGARAGE dem Mieter elektronisch zukommen lässt. Diese AGB gelten darüber hinaus für alle (auch zukünftige) Rechtsgeschäfte zwischen dem Mieter und DEPOTGARAGE.
2. Mietgegenstand und Nutzung
2.1 Mietgegenstand ist eine Garage, deren Innenraum ausschließlich zur privaten oder gewerblichen Lagerung genutzt werden darf. Die Nutzung zu Wohn- oder Gewerbezwecken, als Büro, Geschäftsadresse oder Werkstatt sowie jede Tätigkeit, die einer behördlichen Genehmigung bedarf, ist untersagt. Auch das Betreiben von Maschinen, die Entwicklung oder Lagerung von Waren zu Produktions- oder Handelszwecken sowie jede Nutzung, die andere Mieter oder DEPOTGARAGE stören oder gefährden kann, ist verboten.
2.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Garage sauber zu halten und Schäden unverzüglich zu melden. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Lagerung selbst verantwortlich. DEPOTGARAGE übernimmt keine Kontrolle oder sonstige Pflichten in Bezug auf die Lagergüter.
2.3 Es dürfen ausschließlich ungefährliche, hygienisch unbedenkliche und rechtlich erlaubte Gegenstände gelagert werden. Der Mieter versichert, Eigentümer der eingelagerten Gegenstände zu sein oder die Zustimmung des Eigentümers für die Einlagerung zu besitzen. Folgende Gegenstände dürfen keines eingelagert werden:
verderbliche Waren (z.B. Lebensmittel),
lebende oder tote Lebewesen,
Waffen, Munition, explosive und gefährliche Stoffe,
leicht entflammbare Materialien (z.B. Gas, Öle, Lösungsmittel),
Lithiumbatterien,
illegale Güter und Substanzen.
2.4 DEPOTGARAGE ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Vorschriften das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und auf Kosten des Mieters die verbotenen Gegenstände zu entfernen und ggf. ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Mieter haftet für alle daraus entstehenden Schäden und stellt DEPOTGARAGE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3. Zustand bei Übergabe und Rückgabe
3.1 Der Mieter hat den Zustand der Garage bei Übergabe auf sichtbare Schäden, Verunreinigungen oder zurückgelassene Gegenstände zu prüfen, und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich an DEPOTGARAGE zu melden.
3.2 Bei Verbrauchern bleiben Gewährleistungsrechte trotz versäumter Meldung unberührt. Ist der Mieter Unternehmer, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 UGB. Eine verspätete Mängelrüge führt zum Verlust aller Ansprüche. Im Fall berechtigter Mängelrüge kann DEPOTGARAGE nach eigener Wahl entweder eine andere, gleichwertige Garage zur Verfügung stellen oder die gemeldeten Mängel beseitigen.
3.3 Bei Vertragsende ist die Garage im ursprünglichen Zustand unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnutzung zurückzugeben, widrigenfalls der Mieter die Kosten für Reinigung oder Räumung trägt.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Die Mindestmietdauer beträgt sechs volle Kalendermonate; der Vertrag gilt unbefristet.
4.2 Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
4.3 Beide Parteien können das Mietverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Zahlungsverzug trotz Mahnung,
wesentliche Vertragsverletzung (z. B. unerlaubte Nutzung oder Einlagerung verbotener Gegenstände),
Dauerhafter und/oder schwerwiegende Störung anderer Mieter oder des Betriebsablauf,
sowie für den Fall, dass der Mieter eine juristische Person ist und Exekutionsmaßnahmen in sein Vermögen getroffen werden.
5. Mietzins, Kaution und Zahlungsbedingungen
5.1 Der monatliche Mietzins richtet sich nach Größe und Art der Garage und wird im Mietvertrag festgelegt.
5.2 Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus, fällig binnen 14 Tagen nach elektronischem Rechnungserhalt. Die aktuell verfügbaren Zahlungsmethoden sind auf der Website der DEPOTGARAGE ersichtlich.
5.3 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an, zusätzlich kann DEPOTGARAGE den Zugang zum Gelände und zur Garage sperren. Die Zahlungspflicht des Mieters bleibt in diesem Zeitraum unberührt. Zusätzlich ist DEPOTGARAGE berechtigt, gegenüber Verbrauchern Mahnspesen in Höhe von EUR 10,– je Mahnung sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten in Rechnung zu stellen. Gegenüber Unternehmern gilt diesbezüglich § 458 UGB.
5.4 Es ist eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten zu hinterlegen. Diese dient der Besicherung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Vermieters. Die Rückzahlung erfolgt nach Vertragsende abzüglich offener Forderungen.
6. Wertsicherung und Preisanpassung
6.1 Der Mietzins ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria (VPI 2020). Schwankungen der Indexzahl von weniger als 0,5% bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreiten erfolgt eine vollständige Anpassung des Mietzinses. Sollte keine Wertanpassung vorgenommen werden, gilt dies nicht als Verzicht der DEPOTGARAGE.
6.2 Gegenüber Unternehmern ist DEPOTGARAGE darüber hinaus berechtigt, den Mietzins einseitig anzupassen, wobei die Anpassung 10 % der zuletzt gültigen Monatsmiete nicht überschreiten darf. Die Mitteilung über eine geplante Preisanpassung erfolgt mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden.
7. Zutritt zum Gelände und zur Garage
7.1 Der Zugang zum Gelände erfolgt über das Haupteingangstor. Die jeweilige Garage ist ebenso wie das Haupteingangstor über einen persönlichen PIN-Code zugänglich.
7.2 Der PIN-Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für Schäden oder Missbrauch, die durch Weitergabe entstehen, haftet der Mieter.
7.3 DEPOTGARAGE kann den Zutritt zum Gelände im Einzelfall beschränken oder verweigern, etwa bei fehlender Legitimation oder bei Sicherheitsbedenken.
8. Videoüberwachung
Das Gelände wird aufgrund berechtigter Interessen gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO zur Prävention und Aufklärung von Straftaten (Beschaffung und Sicherung von Beweismaterial), zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern sowie zur Sicherung des Eigentums videoüberwacht. Die Aufnahmen werden für 72 Stunden gespeichert.
9. Sicherung der Garage
9.1 Die Garage ist durch ein elektronisches Schließsystem mit persönlichem PIN-Code gesichert. Der Mieter erhält einen individuellen Zugangscode, der ihm den Zutritt ausschließlich zu seiner Garage ermöglicht.
9.2 Der Mieter ist verpflichtet, seinen PIN-Code sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe des PIN-Codes an Dritte ist untersagt. Bei Verstoß haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden oder missbräuchliche Nutzungen.
9.3 DEPOTGARAGE behält sich vor, aus Sicherheitsgründen oder bei Verdacht auf Missbrauch den PIN-Code zu ändern. Der Mieter wird über Änderungen rechtzeitig informiert.
10. Haftung
10.1 Gegenüber Unternehmern haftet DEPOTGARAGE nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet DEPOTGARAGE nicht. Die Haftung ist – mit Ausnahme von Personenschäden – der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, den der Mieter in den letzten sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalles an DEPOTGARAGE als Mietzins geleistet hat.
10.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend Schadenersatz.
10.3 Der Mieter haftet gegenüber DEPOTGARAGE für alle durch ihn oder durch von ihm beauftragte Personen verursachten Schäden an der Garage oder am Gelände.
10.4 Sofern keine kürzere oder zwingend andere gesetzliche Frist zur Anwendung kommt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen DEPOTGARAGE, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten (bei Unternehmern) bzw. innerhalb eines Jahres (bei Verbrauchern) ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter das anspruchsbegründende Ereignis kannte oder hätte kennen müssen, gerichtlich geltend gemacht werden. Unabhängig davon erlöschen solche Ansprüche jedenfalls fünf Jahre nach dem schadensauslösenden Ereignis.
11. Pfandrecht
11.1 Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis räumt der Mieter DEPOTGARAGE ein Pfandrecht an allen eingebrachten Gegenständen ein.
11.2 DEPOTGARAGE ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Garage zu öffnen, die Gegenstände in Verwahrung zu nehmen und zu verwerten. Ein etwaiger Überschuss ist dem Mieter auszuzahlen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung auf der Website von DEPOTGARAGE verarbeitet.
13. Schlussbestimmungen - Ausschließlicher Gerichtsstand
13.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von DEPOTGARAGE, sofern der Mieter Unternehmer ist.
13.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und werden durch eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung ersetzt.
Wir verwenden Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Wählen Sie aus, welche Cookie-Kategorien Sie uns erlauben zu verwenden. Sie können mehr über unsere Cookie-Richtlinien lesen, indem Sie unten auf Cookie-Richtlinie klicken.
Diese Cookies ermöglichen unbedingt notwendige Cookies für Sicherheit, Sprachunterstützung und Identitätsüberprüfung. Diese Cookies können nicht deaktiviert werden.
Diese Cookies sammeln Daten, um sich an die Benutzereinstellungen zu erinnern und das Benutzererlebnis zu verbessern. Die Deaktivierung kann dazu führen, dass einige Teile der Website nicht richtig funktionieren.
Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unserer Website interagieren, sowie den Traffic zu messen & analysieren und allgemein unseren Service zu verbessern.
Diese Cookies helfen uns, Marketinginhalte und maßgeschneiderte Werbung besser zu platzieren.